Arztpraxen durch aktuelle KBV-Richtlinie zum Einsatz einer Firewall verpflichtet
Untersuchungen bei Arztpraxen, welche an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen wurden, zeigten häufig eklatante Sicherheitslücken
- und das schon seit geraumer Zeit.
Diesem Umstand will man nun durch die Richtlinie nach § 75B SGB V, über Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit,
Sorge tragen. In der Richtline wird u.a. der Einsatz einer Firewall gefordert - und das schon zum 1.4.2021.
Wie steht es also um Ihre Praxis? Ist Ihre Praxis etwa nur über einen einfachen Router mit dem Internet verbunden? Unsere
auf Artzpraxen spezialisierte Hardware-Firewall PRAXISWÄCHTER hilft Ihnen die Kriterien der aktuellen KBV-Richtlinie rasch zu erfüllen.